Eine gute Idee zu haben, ist die eine Sache. Diese zu realisieren aber eine ungleich schwierigere. Bevor wir beschreiben, wie die Umsetzung der Idee eines individuellen Klimakontos für Jedermann aussehen könnte, möchten wir vorweg noch etwas anmerken, dass wir kürzlich gelesen haben:
„Für den Klimawandel gibt es zwei Gründe: Menschliche Aktivität und menschliche Inaktivität.“
Folglich ist die Frage nicht, ob wir etwas tun sollten, sondern vielmehr wie lange uns noch bleibt, um etwas zu verändern. Sicher gibt es kritische Einwände, dass die Umsetzung dieses Konzeptes viel zu aufwendig und somit viel zu teuer wäre. Eine Kleinigkeit wird dies bestimmt nicht. Klar ist aber auch, wenn uns das Thema Klima erst einmal auf die Füße gefallen ist, brauchen wir uns um das Thema Wirtschaft keinen Kopf mehr zu machen, denn die Natur wird dies vermutlich wesentlich brutaler lösen, als die Prozesse, die die Menschheit selbst auf den Weg bringen kann. Die Jüngeren werden mit den unbezahlten ökologischen Rechnungen der Älteren konfrontiert werden. Möglicherweise werden auch die Menschrechte die globale Erwärmung nicht überstehen.
Übrigens ein Beispiel dafür, dass es durchaus gelingen kann, initial zumindest europaweit, die Etablierung einer volumenlimitierten Währung zu meistern, ist die Einführung des EURO:
Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir ebenfalls einen gigantischen Big Bang zu bewältigen. Zum Stichtag 1. Januar 2002, wurde in 12 Ländern gleichzeitig die Gemeinschaftswährung EURO eingeführt (Stand 2020 ist der Euro in 19 Ländern offizielles Zahlungsmittel). Seit diesem Moment hatten 320 Millionen Menschen über Nacht das gleiche Geld im Portemonnaie. Auch alle laufenden Verträge mussten in einem juristischen Big Bang auf die neue Euro-Währung umgestellt werden - eine organisatorische Mammutaufgabe. Aber es funktionierte. Weil der Benefit einer stabilen gemeinsamen Währung, den enormen Aufwand lohnte. Nicht weniger wichtig ist die jetzige Herausforderung für die Jahrhundertaufgabe gerechtes Emissionsmanagement.
Auch iterative multinationale Großprojekte wurden in der Vergangenheit bereits erfolgreich bewältigt. Denken Sie an die gelungene Umsetzung des Verbots von FCKW zur Jahrtausendwende. Zur Erinnerung: Bereits in jüngerer Vergangenheit führte die Emission eines menschgemachten Treibhausgases zu einer Klimakrise – dem Ozonloch. 1990 demonstrierte die Welt schon einmal bemerkenswerte Einigkeit. Die Politiker aller Staaten, reagierten in beispielhafter Geschlossenheit auf die menschgemachte Bedrohung des Klimas. Zum Schutz der Ozonschicht, wurde damals ein weltweites Verbot des Klimakillergases innerhalb von 10 Jahren, in einer überwältigenden Allianz der Staatengemeinschaft vereinbart. In der Folge unterzeichneten alle 197 UN-Staaten das Abkommen. Und was noch viel wichtiger ist, es wurde auch umgesetzt! Seit dem Jahr 2000, verwendet die Industrie – bis auf geringe Mengen für Medikamente – keine FCKW Gase mehr.
Produzierendes Gewerbe:
Warenproduzierende Unternehmen, reichen die mit Ihren Erzeugnissen, sowie aller Vorstufen verbundene Klimagebühr, über den Groß- und Einzelhandel an den Verbraucher weiter. Produzenten und Dienstleister sind lediglich Durchreicher, ähnlich wie bei unserem Umsatzsteuerrecht und dem Vorsteuerabzugsverfahren. Vorsteuer ist dabei die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer auf den Rechnungen an seine Geschäftspartner ausweist. Die Umsatzsteuer ist auch hier nur ein durchlaufender Posten. Zwischenhändler können dort die Mehrwertsteuer eines Artikels, durch Ausweisen auf der Rechnung, auch einfach an den Einzelhandel durchreichen, ohne diese jeweils separat an das Finanzamt abführen zu müssen. Zur Zahlung der Umsatzsteuer verpflichtet ist auch hier letztendlich nur der Endverbraucher.
Jeder Gewerbetreibende muss seinem Zulieferer, neben dem geforderten Geldbetrag von seinem Geschäftskonto, auch den ausgewiesenen ECO Betrag von seinem gewerblichen ECO-Verrechnungskonto bezahlen. Den für seine Aufwendungen kalkulierten Geldbetrag, inklusive des gewünschten Aufschlags an Gewinn, stellt er dem Verbraucher genauso in Rechnung, wie auch den kalkulierten Betrag der Klimawährung ECO. Nehmen wir als Beispiel den Verkauf eines neuen Autos. Der Käufer hat also dafür sagen wir 25.000 Euro plus 30.000 ECO (für die mit dem Material, der Produktion, dem Transport und dem Vertrieb verbundene Klimabelastung) zu entrichten.
Privater Handel:
Wie verhält es sich nun aber, wenn dieses Auto nach einer Weile der Nutzung privat weiterverkauft werden soll? Nun, analog zum Verkaufspreis in Euro, der ja auch individuell zwischen privatem Verkäufer und neuem Besitzer, nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage, ausgehandelt wird, kann auch eine Übertragung eines vereinbarten Betrages an ECO, vom Konto des Käufers auf das des Verkäufers, bei der Klimabank stattfinden. Die Währung ECO kann, wie bereits Eingangs beschrieben, so wie Ware frei gehandelt werden. So wie die Zahlung eines Euro-Betrages von Privat zu Privat, bezüglich der Höhe des Betrages auch keiner behördlichen Kontrolle unterliegt, ist diese auch hinsichtlich der zwischen den beiden privaten Parteien ausgehandelten Ausgleichsbetrages an ECO außen vor. Lediglich die Übertragung der an den privaten Verkäufer zu zahlenden ECO, also der Transfer des Betrages zwischen den beiden Konten, geschieht nicht peer to peer, sondern muss über die Klimabank passieren. Dies erfolgt jedoch ähnlich unkompliziert, wie beispielsweise eine gewöhnliche Banküberweisung oder die Überweisung auf ein PayPal Konto.
Energiekonzerne:
Energieversorgungsunternehmen in Form von Mineralölkonzernen, Strom- und Gasversorgern, wären klassische Durchreicher, der mit Ihren Produkten verbundenen CO2-Preise. Die handelsüblichen Einheiten für Kraftstoffe, Heizöl, Strom und Gas, werden, entsprechend dem mit ihren Emissionen verbundenen Betrag in ECO, zertifiziert und zusammen mit der üblichen Jahresverbrauchsabrechnung eingezogen und an die Klimabank abgeführt. Zahlen wird, so wie bei allen anderen Gewerben ebenfalls, nur der Endkunde. Auch wenn zwischen Energieversorger und Endverbraucher noch ein produzierendes Gewerbe in der Kette zwischengeschaltet ist, wird ähnlich wie beim Groß- und Einzelhandel, der CO2-Preis der kompletten Kette durchgereicht.
Verkehrssektor:
Der Verkehrssektor, wird über die Spritrechnung an der Tankstelle abgehandelt. Genau wie bei den vorher beschriebenen Energieversorgungsunternehmen, wird die Bezahlung in ähnlicher Form stattfinden. Übrigens wird dies auch eine Kfz-Steuer überflüssig machen und ersetzen. Denn das derzeitige Kfz-Steuermodell, berücksichtigt in keiner Weise das Verursacherprinzip. Besteuert wird lediglich der Besitz eines Fahrzeuges einer bestimmten Schadstoffklasse, nicht das tatsächliche Emissionsvolumen. Durch die Beaufschlagung der Benzinrechnung mit der Komplementärwährung ECO, wird eine wirkungsvolle Limitierung des Schadstoffausstoßes umgesetzt und ein echter Anreiz zur Emissionseinsparung geschaffen.
Grundsätzlich gilt: Aus Sicht der Energieversorger, ist ein Dienstleistungsunternehmen zu behandeln wie ein Privathaushalt. Nach dem Motto (nur) einer muss zahlen, wird dem Inhaber die mit seinem Gewerbe verbundenen Energiekosten (in Euro und ECO) berechnet. Dieser holt sich die ausgelegten Unkosten durch geeignete Kalkulation seiner Dienstleistungen, vom Verbraucher zurück. Dabei kann es durchaus sein, dass ein Überschuss oder auch ein Verlust an ECO erwirtschaftet wird. So wie dies beim privaten Verkauf eines Artikels und dem zwischen den Handelspartnern frei ausgehandelten Preises in Euro und ECO auch der Fall ist.
Frisör
Das Frisörgewerbe eignet sich recht gut als Beispiel, wie man die Klimawährung ECO praktisch anwenden kann. Da ein Frisörsalon sowohl Produkthandel betreibt, als auch Dienstleistungen anbietet, müssen hier beide Aspekte Berücksichtigung finden. Der einfachere Teil ist der Produkthandel. So wie bei dem Beispiel gewerblicher Einzelhandel, wird der Frisör mit einer Flasche Haarspray, den verbundenen Betrag an ECO vom Kunden erheben, und an seinen Lieferanten durchreichen. Für die Dienstleistung Haarewaschen und Schneiden beispielsweise, wird der Inhaber, so wie oben beschrieben, wie ein privater Händler in Erscheinung treten. Der Salon wird die, mit seiner Leistung, verbundenen anteiligen Aufwendungen, z.B. für Energie- und Wasserverbrauch, Inbetriebhaltung der Geschäftsräume (Heizen und Strom) und dem Verbrauch der eingesetzten Pflegeprodukte einschätzen, und dafür eine Summe in ECO veranschlagen. Ähnlich, wie auch die, mit dem Arbeitsaufwand, verbundenen Lohn- Verbrauchs- und Inbetriebhaltungskosten in Euro kalkuliert und bepreist werden müssen, um kostendeckend zu wirtschaften.
Dass im Dienstleistungssektor, analog zum privaten Handel, die ECO Beträge selbst kalkuliert und bepreist werden dürfen, ist kein Widerspruch zur Wirksamkeit des Systems des individuellen Emissionshandels. Der Dienstleister tritt wie ein privater Händler in Erscheinung. In diesem Falle wird der Betrag in ECO für verbrauchte Energie, analog zum Preis in Euro, zunächst dem Dienstleister selbst, so wie einem Endverbraucher berechnet und abgebucht. Dieser legt die beiden komplementären Kosten (Euro und ECO), entsprechend seiner unabhängigen Kalkulation auf die erbrachte Dienstleistung, und somit auf den tatsächlichen Endverbraucher um. Die eingenommenen ECO verbleiben auf dem ECO Verrechnungskonto des Inhabers des Dienstleistungsunternehmens und gleichen dort die bereits ausgelegte Zahlung an die Versorgungsunternehmen aus.
Baugewerbe
Parallel zur üblichen Massenermittlung, bei der zur Angebotserstellung, bzw. zur Rechnungsstellung, alle aufgewendeten Materialien aufgeführt werden, wird analog dem vorherigen Beispiel „Frisörsalon“, durch Kalkulation, auch der Klimapreis der einzelnen, zu verarbeitenden Materialposten ausgewiesen und in Form eines ECO Betrages in Rechnung gestellt.
Flugbranche
Auch hier legt die Fluggesellschaft die Kosten für den Energiebedarf zunächst aus. Die anschließende Kalkulation und Bepreisung eines Flugtickets, erfolgt exemplarisch, indem man den
rechnerischen Kerosinverbrauch der gesamten Flugstrecke, durch die Anzahl der Passagiere dividiert. Um dem überdurchschnittlichen, energetisch unsinnigen Platzbedarf von Business- und First-Class
Passagieren Rechnung zu tragen, sollte in den Berechnungsalgorithmus auch die gebuchte Sitzklasse einbezogen werden. Ähnlich wird auch die Berechnung der Nutzfracht umgesetzt werden, wobei dort
eben das Gewicht und das Volumen der zu transportierenden Güter in die Summe mit eingehen. Aber auch hier gilt, analog zu allen anderen Dienstleistungsunternehmen, die Kalkulation und Bepreisung
der Leistungen obliegt alleine der unternehmerischen Freiheit, nach dem Selbstkostendeckungsprinzip. Da Firmen, im Gegensatz zu den Bürgern, keinen klimabörslichen Handel treiben dürfen, sind
Verwerfungen durch nicht korrekte Bepreisung zum Zwecke der Bereicherung ausgeschlossen. Der Industrie ist der Anreiz genommen, höhere ECO Beträge zu verrechnen, als tatsächlich verauslagt. Ganz
im Gegenteil: Firmen haben einen Anreiz, Rohstoffe und Produkte von Vorstufen für möglichst wenig ECO einzukaufen und ihre eigenen Prozesse energetisch zu optimieren, um dann auch selbst nur
einen möglichst geringen ECO Betrag weiterreichen zu müssen und somit die eigenen Produkte attraktiver am Markt zu platzieren. Die marktwirtschaftlichen Gesetze funktionieren auch mit der
Kohlenstoff-Ressourcenwährung ECO.
Nun könnte man fragen, was denn genau passiert, wenn z.B. am 1.1. des kommenden Jahres die neue Währung ECO eingeführt wird. Kann ich mir dann noch das tägliche Pendeln zum Arbeitsplatz leisten? Werde ich überhaupt noch einen Arbeitsplatz haben? Werden durch die umfangreichen Verwerfungen jede Menge Stellen wegfallen? Alles berechtigte Fragen. Sicher werden Arbeitsplätze innerhalb der Branchen, deren Produkte durch die Begrenzung der Emissionsmengen weniger nachgefragt werden, wegfallen. Dafür werden aber an anderer Stelle innerhalb der Gesamtwirtschaft neue geschaffen. Es wird eine Verlagerung stattfinden in Richtung innovativer, grüner Industriezweige. Denn für den Umbruch in ein nachhaltiges Zeitalter werden reichlich Spezialisten benötigt, um die neuen Technologien umzusetzen. Wenn wir also heute die Weichen sinnvoll stellen und genügend Fachkräfte für diese neuen klimaschonenden Wirtschaftszweige qualifizieren, können wir nicht nur die Stellenverluste der obsoleten Branchen wettmachen, sondern sogar von einer win-win Situation profitieren: Der Klimawandel wird aufgehalten, es treten weniger in naher Zukunft teuer zu reparierende Umweltschäden auf und es entstehen neue Stellen in zunehmend nachhaltigen Branchen.
Kluger Klimaschutz schafft Wirtschaftswachstum. Ökologie und Ökonomie können durchaus zusammengehen. Wenn wir also nun eine
Bildungsoffensive anstoßen und schnell innovative Strategien vorantreiben, kann selbst die viel kritisierte Industrie gestärkt und in grünem Gewand aus einem solchen Umbruch hervorgehen. Die Klimawende nimmt zwar auf der einen Seite Jobs, schafft aber zeitgleich an anderer Stelle neue.
Wir werden unsere Konsumgewohnheiten ändern, um Emissionen einzusparen und das ECO Budget zu schonen, denn genau dies ist das erwünschte Ziel des neuen Währungssystems. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird interessanter werden. Oder auch der Umstieg auf E-Mobilität evtl., in Verbindung mit dezentral selbsterzeugtem Strom, vom eigenen Solardach. Denn die Rettung unseres Klimas wird nicht zum Nulltarif, und schon gar nicht nach dem Motto „Weiter so!“ möglich sein. Die Dinge bekommen endlich ihren angemessenen (Klima) Preis in ECO. Ohne den Druck des Verknappens und des Rationierens unserer derzeitigen Emissionsgewohnheiten kann es nicht funktionieren. Konsum und das tägliche Leben kann aber auch wieder ressourcengünstiger werden, sobald sich durch den ECO unser Kaufverhalten verändert und die Industrie auf ressourcenschonendere Produktion umstellt.
Diese Grafik verdeutlicht den Prozess der Einführung des ECO zu einem bestimmten Stichtag. Zunächst startet die Industrie mit der ECO-Preisbildung. Erst wenn alle Artikel mit dem zusätzlichen Emissions-Preisschild ausgestattet sind, wird der ECO allen Bürgern als ökologisches Grundeinkommen in Form des kostenlosen persönlichen CO2-Budgets ausgezahlt.
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